autsch… Wegen *eines* Songs wird gleich die *gesamte* Hardware einkassiert und somit quasi (d)ein Betrieb stillgelegt – haben die keine anderen Probleme?
Wenn Du den Song *verkauft* (und damit Geldf verdient) haettest – ok.
Wenn Du strafrechtlich relevantes Material (KiPo o.ae.) verteilt haettest – auch ok.
Aber dass hier mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, ist schon traurig…
Ersatzsysteme müssten heute ankommen, auch der Hochzeitsrettungs-Notfalleinsatznotebook. Nur leider hatten wir keine Produkte mit angebissenem Apfel im Programm, ich hoffe das stört euch nicht :)
Wie ich ja schon am Telefon sagte: Ich besuch dich in deiner kleinen ungemütlichen zelle und wenn dir mal die Seife runterfällt bring ich dir ne neue mit :)
Kriegt ihr Wharmen Brüder eigentlich ne Doppelzelle? ;)
Ich bin paranoid und musikindustriegestählt genug, um das glatt für bare Münze genommen zu haben. Und wenn Sie ehrlich sind, dann war das gar kein Aprilscherz. Jetzt können Sie es ja zugeben.
@Matt: Ich komme grade aus der Besuchszelle und soll Ihnen von Marco ausrichten, das es wirklich nur ein Aprilscherz war und natürlich nicht stimmt. Und ich soll fragen, ob hier jemand ein gutes Rezept für nen Kuchen mit Feile kennt.
Vorsicht: Feil-Sharing ist ja gerade das Problem. Eine Konsequenz ist sicher die an einigen Musikhochschulen bemerkbare Hinwendung zur Alten Musik. Alles was eindeutig vorbarock ist, das dürfe auch in den Ländern frei sein, die noch längere Fristen bis zur Gemeinfreiheit haben als wir hier.
Empfehle, in Zukunft die musikalischen Bearbeitungen an Frescobaldi anzusetzen: Dessen Rechtsnachfolger haben nichts mehr zu wollen.
Überhaupt aber ist der Gedanke des „Urhebers“, des Künstlers, der aus sich selbst und aus seiner/ihrer eigenen Genialität ein „Werk“ schafft in der Postmoderne völlig überholt. Wenn die Klänge aus dem Sampler kommen, die Formulierungen aus dem Thesaurus und die Bilder aus PhotoShop, ja wer ist denn dann der Urheber. — Es schreibt in mir.
Was denkst Du, Marco, zu einer komplett anderen Kulturverwertung, nämlich über eine Dienstleistung mit einem entsprechenden Werkvertrag? Ich meine: Der Fensterputzer bekommt sein Geld, hat aber hinterher kein Recht am Fenster oder gar an jedem Bild, das durch das Glas gemacht wird.
Was unterscheidet mathematische Verfahren von sonstigen technischen? Warum sind letztere rechtlich schützbar, die mathematischen aber nicht? — Und vor allem: Was machen wir mit den gesamten Juristen, die dann nicht mehr gebraucht werden, wenn sich durchsetzt, was bis zur Goethezeit galt: Was auf dem Markt ist, kann beliebig nachgedruckt, verbreitet, veröffentlicht werden?
Soll ja niemand sagen, dass es bis dahin keine Literatur gegeben habe! Und zur Reformation wäre es nie gekommen, wenn jeder Drucker, der Luthers Schriften nachdruckt, mit Abmahnungen hätte rechnen müssen…
Gruß
Frank
P.S. Freue mich auf Deine Lesung „Glossifizierungen“ am 12. April in Hannover-Anderten.
@matt: ich denke auch, dass es im bereich des möglichen wäre – aber: alles gut, auch wenn die seite gestern für den halben tag nicht erreichbar war. keine staatsanwaltschaft hat mich lahmgelegt ;-)
@frank: an sich ist die freie verfügbarkeit von wissen ja etwas erstrebenswertes, ich unterstütze das auch, wo ich kann. aber durch meine china-plagiats-erfahrungen weiß ich auch, dass hier dem freien kopieren irgendwo eine grenze gesetzt werden muss – mehr dann vielleicht nach der lesung ;-)
autsch… Wegen *eines* Songs wird gleich die *gesamte* Hardware einkassiert und somit quasi (d)ein Betrieb stillgelegt – haben die keine anderen Probleme?
Wenn Du den Song *verkauft* (und damit Geldf verdient) haettest – ok.
Wenn Du strafrechtlich relevantes Material (KiPo o.ae.) verteilt haettest – auch ok.
Aber dass hier mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, ist schon traurig…
Viel Erfolg!
c-v
Ersatzsysteme müssten heute ankommen, auch der Hochzeitsrettungs-Notfalleinsatznotebook. Nur leider hatten wir keine Produkte mit angebissenem Apfel im Programm, ich hoffe das stört euch nicht :)
Wie ich ja schon am Telefon sagte: Ich besuch dich in deiner kleinen ungemütlichen zelle und wenn dir mal die Seife runterfällt bring ich dir ne neue mit :)
Kriegt ihr Wharmen Brüder eigentlich ne Doppelzelle? ;)
Sag Bescheid wenn die Kautionssumme feststeht :)
aprilapril?
Da ich heute bereits auf einen anderen Aprilscherz reingefallen bin, bin ich hier auch eher skeptisch …
ja ja, heut ist der 1.4. – aber wir haben doch recht viel freude gehabt ;-) nachher evtl. noch ein schönes chat-protokoll ;-)
*grmbl* – sche*sswitz :(
Ein gelunger Aprilscherz waere gewesen, wenn – nee, die Idee spare ich mir fuer’s naechste Jahr :D
Ich bin paranoid und musikindustriegestählt genug, um das glatt für bare Münze genommen zu haben. Und wenn Sie ehrlich sind, dann war das gar kein Aprilscherz. Jetzt können Sie es ja zugeben.
@Matt: Ich komme grade aus der Besuchszelle und soll Ihnen von Marco ausrichten, das es wirklich nur ein Aprilscherz war und natürlich nicht stimmt. Und ich soll fragen, ob hier jemand ein gutes Rezept für nen Kuchen mit Feile kennt.
Bester Sebi,
Vorsicht: Feil-Sharing ist ja gerade das Problem. Eine Konsequenz ist sicher die an einigen Musikhochschulen bemerkbare Hinwendung zur Alten Musik. Alles was eindeutig vorbarock ist, das dürfe auch in den Ländern frei sein, die noch längere Fristen bis zur Gemeinfreiheit haben als wir hier.
Empfehle, in Zukunft die musikalischen Bearbeitungen an Frescobaldi anzusetzen: Dessen Rechtsnachfolger haben nichts mehr zu wollen.
Überhaupt aber ist der Gedanke des „Urhebers“, des Künstlers, der aus sich selbst und aus seiner/ihrer eigenen Genialität ein „Werk“ schafft in der Postmoderne völlig überholt. Wenn die Klänge aus dem Sampler kommen, die Formulierungen aus dem Thesaurus und die Bilder aus PhotoShop, ja wer ist denn dann der Urheber. — Es schreibt in mir.
Was denkst Du, Marco, zu einer komplett anderen Kulturverwertung, nämlich über eine Dienstleistung mit einem entsprechenden Werkvertrag? Ich meine: Der Fensterputzer bekommt sein Geld, hat aber hinterher kein Recht am Fenster oder gar an jedem Bild, das durch das Glas gemacht wird.
Was unterscheidet mathematische Verfahren von sonstigen technischen? Warum sind letztere rechtlich schützbar, die mathematischen aber nicht? — Und vor allem: Was machen wir mit den gesamten Juristen, die dann nicht mehr gebraucht werden, wenn sich durchsetzt, was bis zur Goethezeit galt: Was auf dem Markt ist, kann beliebig nachgedruckt, verbreitet, veröffentlicht werden?
Soll ja niemand sagen, dass es bis dahin keine Literatur gegeben habe! Und zur Reformation wäre es nie gekommen, wenn jeder Drucker, der Luthers Schriften nachdruckt, mit Abmahnungen hätte rechnen müssen…
Gruß
Frank
P.S. Freue mich auf Deine Lesung „Glossifizierungen“ am 12. April in Hannover-Anderten.
@matt: ich denke auch, dass es im bereich des möglichen wäre – aber: alles gut, auch wenn die seite gestern für den halben tag nicht erreichbar war. keine staatsanwaltschaft hat mich lahmgelegt ;-)
@frank: an sich ist die freie verfügbarkeit von wissen ja etwas erstrebenswertes, ich unterstütze das auch, wo ich kann. aber durch meine china-plagiats-erfahrungen weiß ich auch, dass hier dem freien kopieren irgendwo eine grenze gesetzt werden muss – mehr dann vielleicht nach der lesung ;-)